Kindergartenleben

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Eintritt Kindergarten

Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt, in dem es sich allmählich in eine neue Umgebung und in eine neue Gemeinschaft einleben muss.

Stichtag
Seit der Inkrafttreten des HarmoS-Konkordats besteht ein elfjähriges Schulobligatoriums, zu dem beide Kindergartenjahre dazugehören.
Die Stichtage gelten wie folgt:
Im August 2021 treten Kinder in den Kindergarten ein, die zwischen dem 1.8.2016 und dem 31.7.2017 geboren sind.


SJ 2022/23 1.8.2017 - 31.7.2018
SJ 2023/24 1.8.2018 - 31.7.2019
SJ 2024/25 1.8.2019 - 31.7.2020
SJ 2025/26 1.8.2020 - 31.7.2021


Die Klassen werden mit zwei Jahrgängen (die Älteren und die Jüngeren) durchmischt geführt.


Anmeldung in den Kindergarten
Im Dezember erhalten die Erziehungsberechtigten der angehenden Kindergartenkinder ein Informationsschreiben mit beiliegendem Anmeldetalon der Schulgemeinde Neuhausen. Anfangs Mai werden Sie schriftlich über die Kindergartenzuteilung Ihres Kindes informiert und im Juni findet ein Informationsabend statt. Zudem haben die neuen Kinder vor den Sommerferien die Möglichkeit, an einem Nachmittag einen Besuch in ihrem Kindergarten zu machen. Dafür erhalten Sie eine Einladung der zukünftigen Kindergärtnerin.


Einteilung in den Kindergarten
Die Einteilung erfolgt auf Grund der eingegangenen Anmeldungen. Es wird darauf geachtet, dass jedes Kind einen gefahrlosen Schulweg hat. Da zudem eine möglichst ausgewogene Zusammensetzung der Kindergartenabteilungen angestrebt wird, können sich die Grenzen der den Kindergärten zugeteilten Quartiere jedes Jahr etwas verändern.


Eintritt in den Kindergarten
Welche Vorraussetzungen braucht mein Kind für den Eintritt in den Kindergarten?

In Hinblick auf den Kindergarteneintritt Ihres Kindes im nächsten August bitten wir Sie, die folgenden Voraussetzungen für den Kindegarten sorgfältig durchzulesen und ihr Kind entsprechend darauf vorzubereiten.

- Das Kind kann sich ohne grössere Probleme von den Eltern trennen und selbstständig einen Vormittag im
Kindergarten verbringen.

- Das Kind kann selbstständig auf die Toilette gehen und soll keine Windeln mehr tragen.

- Das Kind kann sich weitgehend selbstständig an- und ausziehen.

- Das Kind kann sich in eine Gruppe integrieren und sich den anderen Kindern und den Lehrpersonen
gegenüber anständig benehmen.

Damit ihr Kind diese Fähigkeiten auch ausserhalb des Elternhauses entwickeln kann, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind regelmässig in eine Spielgruppe zu schicken und den Kontakt zu anderen Kindern zu pflegen


Fachstellen / Fachpersonen

Für Abklärungen, Beratungen und spezielle Angebote kann die Kindergärtnerin Fachpersonen beiziehen. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern.

Heilpädagogische Früherziehung, SAB Schulische Abklärung und Beratung des Kantons Schaffhausen, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Heilpädagogischer Kindergarten, Sprachheilkindergarten, Logopädin, Ergotherapeutin, Psychomotorik

Schularzt:
Dr. med. Bruno Bolt
Tel. 052 675 50 00

Schulische Sozialarbeit, Schulhaus Gemeindewiesen II:
Cornelia Macello
Tel. 052 675 57 15
Natel 079 680 64 41
cornelia.macello[@]schule-neuhausen.ch

Barthels Stefan
Tel. 052 675 57 16
Natel 079 241 27 68
stefan.barthels[@]schule-neuhausen.ch

Psychomotorik:
Seraina Giovanoli
Tel. 052 670 13 06
seraina.giovanoli[@]schule-neuhausen.ch

Logopädinnen:
Beate Schneider (Schulhaus Gemeindewiesen) Kindergarten Waldpark und Rhenania
Katja Böhringer (Schulhaus Kirchacker) Kindergarten Rheingold und Post
Luisa Kaiser (Schulhaus Rosenberg) Kindergarten Rosenberg, Charlottenfels


Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Kind frühzeitig in den Kindergarten schicken?

Nein, das ist nicht möglich.
Das Eintrittsalter ist durch das Schulgesetz festgelegt und es besteht ein Schulbehördenbeschluss, der diese Gesuche grundsätzlich ablehnt.


Kann ich mein Kind frühzeitig Einschulen?

Ein Wechsel unter dem Schuljahr in die Primarschule ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Es kann ein Gesuch zum Überspringen des zweiten Vorschuljahres zu Händen der Schulleitung gestellt werden


Welche Vorraussetzungen braucht mein Kind für den Eintritt in den Kindergarten?

In Hinblick auf den Kindergarteneintritt Ihres Kindes im nächsten August bitten wir Sie, die folgenden Voraussetzungen für den Kindegarten sorgfältig durchzulesen und ihr Kind entsprechend darauf vorzubereiten.

- Das Kind kann sich ohne grössere Probleme von den Eltern trennen und selbstständig einen Vormittag im Kindergarten verbringen.

- Das Kind kann selbstständig auf die Toilette gehen und soll keine Windeln mehr tragen.

- Das Kind kann sich weitgehend selbstständig an- und ausziehen.

-Das Kind kann sich in eine Gruppe integrieren und sich den anderen Kindern und den Lehrpersonen gegenüber anständig benehmen.

Damit ihr Kind diese Fähigkeiten auch ausserhalb des Elternhauses entwickeln kann, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind regelmässig in eine Spielgruppe zu schicken und den Kontakt zu anderen Kindern zu pflegen


Angebote

Zusatzangebote des Kindergartens:

-Schulische Heilpädagogik:
Die Heilpädagoginnen beobachten und fördern dort, wo einige Kinder mehr Unterstützung und Förderung brauchen.

-DaZ-Unterricht:
Die Deutschlehrerinnen unterstützen fremdsprachige Kinder beim Erwerb der Deutschen Sprache.

-Dentalhygiene:
Eine Dentalhygienikerin unterrichtet die Kinder regelmässig in der Zahnpflege.

-Verkehrsunterricht:
Ein Polizist lehrt den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr.

-Prevent a bite:
Unter fachmännischer Anleitung üben die Kinder das richtige Verhalten mit Hunden zur Vermeidung von Beissunfällen. Dieser Anlass findet alle zwei Jahre statt.