Regelungen

Absenzenregelung Schule Neuhausen am Rhf.

Anbei finden Sie die Absenzenregelung der Schule Neuhausen am Rhf.

Absenzenregelung

Jokertage

Der Besuch des Kindergartenunterrichts ist obligatorisch.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind während 20 Halbtagen im ersten Kindergarten und während 10 Halbtagen im zweiten Kindergarten, pro Schuljahr, ohne Begründung vom Unterricht zu dispensieren

In der Primar- und Orientierungsschule besteht die Möglichkeit, ihr Kind an vier Halbtagen pro Schuljahr zu dispensieren. Die vier zur Verfügung stehenden Jokerhalbtage können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock eingesetzt werden.

Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor dem Antritt schriftlich mit dem Formular durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben.

Formular: Gesuch Jokertage


Die Beantragung von Jokertagen erfolgt immer direkt über die Klassenlehrperson!

voraussehbares Schulversäumnis

Voraussehbare, begründete Schulversäumnisse müssen vor der Absenz schriftlich mit einer Begründung versehen und unterschrieben von einem Erziehungsberechtigen via Klassenlehrperson an die Schulleitung eingereicht werden.
Gesuche um Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nicht bewilligt.

Formular: Gesuch voraussehbares Schulversäumnis

Die Beantragung von voraussehbaren, begründeten Schulversäumnissen erfolgt immer via die Klassenlehrperson an die Schulleitung.

Nutzung Mobiltelefone

Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen von Schülerinnen und Schüler im Schulhaus und auf den Aussenanlagen nur zu schulischen Zwecken benützt werden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Schulpersonals müssen die Geräte nicht sichtbar und ausgeschaltet aufbewahrt werden.

Die Lehrperson kann die Geräte präventiv vor dem Unterricht oder bei Verstössen während der Schulzeit einsammeln, um sie nach Schulschluss wieder auszuhändigen.

Nutzung Mobiltelefone